Abschaffung des §§ 129 a und b StGB

Eine Abschaffung der §§ 129 a und b StGB wäre angezeigt, da sie unter anderem Vorfeldermittlungen in Bereichen zulassen, die typischerweise nicht strafrechtsrelevant sind. Die Zahl der Ermittlungen übersteigt regelmäßig bei Weitem die Zahl der Verurteilungen und dies lässt die Interpretation der Unverhältnismäßigkeit, wenn nicht sogar der Willkür, zu. In Anbetracht des Umfangs möglicher Ermittlungen und der Schwere der damit verbundenen Grundrechtseingriffe bei zunächst nicht strafbaren Handlungen ist unseres Erachtens eine Beibehaltung der genannten Paragraphen nicht gerechtfertigt.